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AGB´s

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag und sind vom Verkäufer als auch vom Käufer anerkannt, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Andere Bedingungen sind für den Verkäufer nur bindend, wenn sie von ihm ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

I. Angebote
Die Angebote verstehen sich freibleibend. Änderungen des Preises und der Jahrgänge bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto ohne den gültigen Mehrwertsteuersatz.
II. Preise
In unseren Preisen sind Glas und Verpackung (außer Leergut siehe III.) sowie frachtfreie Lieferung bis zu dem Firmensitz des Käufers nächstgelegenen Stückgutbahnhof enthalten. Frachtzuschläge für Expressbeförderung werden gesondert in Rechnung gestellt.
III. Leergut
Literflaschen, Flaschenträger und Keg-Fässer bleiben Eigentum der Kellerei und werden somit nach 30 Tagen vom Verkäufer berechnet. Literflaschen € 0,15, Träger € 3,00 und Keg-Fässer € 76,70 zuzüglich Mehrwertsteuer. Abrechnung des Leergutes erfolgt alle 90 Tage.
IV. Reklamationen
Reklamationen können nur nach Bestätigung auf den Lieferscheinen berücksichtigt werden.
V. Zahlung
Alle Waren müssen binnen der vereinen Zahlungstage rein netto bar, per paypal, per Bankeinzug oder per Überweisung bezahlt werden. Nach 30 Tagen erfolgt 1. Mahnung und somit Aufrechnung der üblichen Bankzinsen von 1 % pro angefangenen Monat. Bleibt der Käufer mit einer wesentlichen Zahlung im Rückstand, so werden alle seine Zahlungsverpflichtungen sofort fällig, es sei denn, der Käufer weist fehlendes Verschulden nach. Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwa entstandener Nebenforderungen und etwaiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere aus Kontokorrentsalden, auf den Käufer über. Bis dahin dürfen die Waren von dem Käufer Dritten weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die Weiterveräußerung der noch mit dem Eigentumsvorbehalt belasteten Waren darf nur in der im Betrieb des Käufers üblichen Weise erfolgen. Im Falle der Weiterveräußerung gehen die hierdurch dem Käufer Dritten gegenüber entstehenden Forderungen in voller Höhe sicherungshalber auf uns über. Soweit der Käufer die Forderung selbst einzieht, geschieht das nur treuhänderisch für uns. Die eingezogenen Beträge sind bis zur Höhe unserer Rechnungsbeträge an uns abzuführen. Wir sind berechtigt, die uns auf unser Verlangen vom Käufer zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und diesen Zahlungsanweisungen zu geben. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die noch mit unserem Eigentumsvorbehalt belasteten Waren und auf die auf uns übergegangenen Forderungen sofort mitzuteilen. Die uns durch die Geltendmachung unseres Eigentums und unserer Rechte an den Forderungen entstehenden Kosten hat uns der Käufer zu erstatten. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und den Abschluss derartiger Versicherungen nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit an uns alle Ansprüche gegen den Versicherer insoweit ab, als die Vorbehaltsware betroffen ist. Wir sind bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck das Betriebsgelände des Käufers zu betreten. In einer Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Mit unserem Eigentumsvorbehalt belastete Waren sind im Fall der Zahlungseinstellung oder eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers sofort auszusondern und für uns sicherzustellen. Die Ware darf weder verpfändet noch übereignet werden, da sonst Anzeige wegen Betruges erfolgt.


VII. Leihartikel
Tripgeräte, Gläser und sonstige Leihartikel werden leihweise zum Ausschank für von uns gelieferte Waren zur Verfügung gestellt. Die Artikel bleiben unser Eigentum und können umstandshalber wieder zurückgefordert oder verrechnet werden.
VIII. Lieferzeit
Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedarf der Schriftform. Mit „ca.“ bezeichnete Liefertermine sind unverbindlich. Beim Eintritt von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, besonders bei höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Durchführung der Lieferung durch die genannten Umstände unmöglich, wesentlich erschwert oder verteuert, so werden wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung befreit.
IX. Rücktritt vom Vertrag
Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn wir nach Vertragsabschluss erfahren, dass der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder objektiv kreditunwürdig ist (insbesondere wenn der Käufer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, einen ungedeckten Scheck einreicht oder Vollstreckungsversuche in das Vermögen des Käufers stattfinden) oder nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist weiter in Verzug im wesentlichen Beträgen ist.
X. Gewährleistung
Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich angezeigt werden. Fehlmengen oder Bruchschäden zulasten der Transportversicherung können nur gutgeschrieben werden, wenn sie von Frachtführer bei Anlieferung bescheinigt werden. Sollte eine Sendung fehlerhaft oder beschädigt ankommen, bitten wir, den bescheinigten Frachtbrief zur Sachbearbeitung umgehend nach hier einzusenden. Wein scheidet bei starker Kälte leicht den natürlichen Weingehalt in Form kleiner Kristalle oder Flocken ab. Eine Verantwortung für diesen Schönheitsfehler, der Geschmack und Qualität nicht beeinträchtigt, kann nicht übernommen werden. Weine, die wegen Korkstich reklamiert werden, müssen unbedingt aufgehoben und bei der Reklamation (Flasche mit Korken) zurückgegeben werden. Gelieferte Waren werden nur in Originalkartons und in Originalverpackung zurückgenommen und gutgeschrieben.
XI. Kommissionslieferungen
Abs. 1 Bei Kommissionswaren werden nur Retouren gleichpreisig zurückgenommen, wenn diese in Originalkarton und Originalverpackung zurückgeschrieben werden können. Gebühren für offene Kartons, pro Flasche bei Rückgabe € 1,00 werden in Abzug gebracht. 
  Abs. 2 Die Rückgabe von bestellter Kommissionsware darf nicht höher als 40% vom Liefer- und Auftragswert betragen, da sonst Sonderpreise keine Gültigkeit haben. Die Abrechnung muss binnen 3 Tage nach der Veranstaltung erfolgen und sofort bezahlt werden.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Mühldorf oder Landgericht Traunstein.
XIII. Allgemeines
Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte, auch wenn der Käufer sie nur aus früheren Geschäften oder Angeboten kannte. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nur in soweit, als sie mit diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen übereinstimmen, auch wenn wir den Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen. Die einzelnen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind in ihrer Gültigkeit voneinander unabhängig.


 

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